Man soll ja niemanden treten, der eh schon am Boden liegt, und normalerweise mache ich das auch nicht. ABER: Lieber Qualitätsjournalismus, ist DAS wirklich dein Anspruch? Kriegen wir DAS auch, wenn es ein Leistungsschutzrecht gibt? Was soll das bringen, wenn du’s noch nicht mal mit den klassischen Medien gebacken kriegst?

Und dass der entscheidende Hinweis, das Telefongespräch der Reinigungskraft mit einem einsitzenden Drogendealer, erst nach sechs Wochen aus dem Afrikanischen ins Englische übersetzt wurde, ist ein Zeichen für den unvorstellbaren Mangel an Professionalität.

Zu glauben, dass in Afrika Afrikanisch gesprochen würde, auch. *args*

Bild: Handelsblatt, 4. Juli 2011, S. 12

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